
BitterEx Parasit
- Artikel-Nr.: GV018
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Reine Pflanzenstoffe, Bitterstoffe und Kräuter!
Anwendungsgebiet: Darm, Entsäuerung
BitterEx Parasit ist ein Nahrungsergänzungsmittel mit zwölf sich ergänzenden besonders hochwertigen Pflanzenstoffen, Bitterstoffen und Kräutern
Wichtige Mikronährstoffe - hochkonzentriert - in BitterEx Parasit
- Mit der altbewährten Kombination an Bitterstoffen aus Walnuss, Gewürznelke und Wermut
- Mit ergänzender Pflanzenkraft aus Grapefruitkern, Kürbiskern und Berberiitze
- Mit bekannten Kräutern wie Ingwer, Rosmarin und Langem Pfeffer (enthält Piperin)
- Mit bewährter Aloe Vera, die einen hohen Anteil an natürlicher, bioaktiven Vitalstoffen enthält
- Mit dem eiweißspaltenden Enzym Papain, dem wichtigsten Vitalstoff aus der Papaya
Zusammensetzung | pro 6 Kapseln |
NRV%* | |
Walnussblatt-/Walnussschalen-Extrakt |
810 mg | - | |
Gewürznelken | 390 mg | - | |
Wermut | 570 mg | - | |
Grapefruitkern-Extrakt | 210 mg | - | |
Ingwer-Extrakt | 180 mg | - | |
Kürbiskern-Extrakt | 180 mg | - | |
Berberitze | 180 mg | - | |
Papain Enzym | 180 mg |
- |
|
Aloe Vera | 150 mg | - | |
Rosmarin-Extrakt | 90 mg | - | |
Langer Pfeffer-Extrakt | 45 mg | - |
Zutatenverzeichnis pro Cellulosekapsel
Überzugsmittel: Hydroxymehtylcelluluse (Kapselhülle), Wermut Pulver, Walnussblatt-Extrakt, Gewürznelkenpulver, Walnuss-Schalen-Extrakt, Grapefruitkern-Extrakt, Ingwer-Extrakt, Kürbiskern-Extrakt, Papapin-Pulver (5,06%), Berberis vulgaris Wurzelpulver, Aloe Vera Pulver, Rosmarin-Extrakt, Langer Pfeffer-Extrakt
Verzehrempfehlung
Je nach Bedarf täglich 2 - 6 Kapseln mit ausreichend Flüssigkeit vor den Mahlzeiten einnehmen.
Artikel Nr.: GV018
novis naturalis GbmH
Karl-Böhm-Str. 122
85598 Baldham
Hinweis
Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung verwendet werden.
Aufbewahrung
Das Produkt ist außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufzubewahren. Lagern Sie das Produkt kühl, trocken und dunkel.
Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV)
Gemäß des Art. 54 der LMIV ist der Abverkauf von Produkten mit der bisherigen Kennzeichnung gestattet, deshalb können die Verpackungen von den Vorgaben der LMIV abweichen. Die genauen Produktinformationen entnehmen Sie der erstandenen Verpackung des Produkts.





