
Burma Spirulina, Chlorella, Zink & Selen
- Artikel-Nr.: BV002
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Das blaugrüne Wunderkraftwerk der Natur!
Anwendungsgebiet: Entsäuerung, Immunsystem
Burma-Spirulina mit Chlorella, Zink und Selen ist ein Nahrungsergänzungsmittel und enthält neben unserer Premium Burma-Spirulina, die Chlorophyll-Quelle "Chlorella". Gemeinsam enthalten sie eine Vielzahl von Nährstoffen wie pflanzliches Eiweiß, sekundäre Pflanzenstoffe, Chlorophyll, Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente, essentielle Fettsäuren und Enzyme. Ergänzt wird dieses Kraftpaket mit den beiden Mikronährstoffen Zink und Selen.
Wichtige Mikronährstoffe in Burma-Spirulina mit Chlorella, Zink und Selen
- Burma Spirulina, welches endemisch in Vulkanseen in unberührter Natur wächst und dadurch einen sehr hohen Mineralstoffgehalt, insbesondere auch einen hohen Anteil des Polysaccharides „Calcium-Spirulan“ enthält.
- Chlorella ist bekannt für seine hohe Chlorophyll-Konzentration.
- Zink trägt zu einem normalen Säure-Basen-Stoffwechsel bei.
- Selen und Zink tragen zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei.
- Zink trägt dazu bei die Zellen vor oxidativem Stress zu schützen.
Zusammensetzung | pro 6 Tabletten (Tagesdosis) | NRV(%)* |
Burma-Spirulina | 1920 mg | - |
Chlorella | 300 mg | - |
Zink | 14,7 mg | 147 |
Selen | 99 µg | 180 |
*prozentuale Angabe der Referenzmenge gemäß der VO (EG) Nr. 1169/2011
Zutatenverzeichnis
Burma-Spirulina Algenpulver (82,4%), Chlorell Algenpulver (12,5%), Zinkgluconat (4,4%), Trennmittel: Sliciumdioxid, Natriumselenit- pentahydrat (0,01%)
Verzehrempfehlung
6 Tabletten täglich mit ausreichend Flüssigkeit einnehmen.
Artikel Nr.: BV002
novis naturalis GmbH
Karl-Böhm-Str. 122
85598 Baldham
Hinweis
Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung verwendet werden.
Aufbewahrung
Das Produkt ist außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufzubewahren. Lagern Sie das Produkt kühl, trocken und dunkel.
Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV)
Gemäß des Art. 54 der LMIV ist der Abverkauf von Produkten mit der bisherigen Kennzeichnung gestattet, deshalb können die Verpackungen von den Vorgaben der LMIV abweichen. Die genauen Produktinformationen entnehmen Sie der erstandenen Verpackung des Produkts.





