
Merksam fruit
- Artikel-Nr.: GV022
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Wichtige Mikronährstoffe!
Anwendungsgebiet: Konzentration, Lernen, Immunsystem
merksam fruit ist ein Nahrungsergänzungsmittel mit 17 wichtigen Mikronährstoffen wie Aminosäuren, Pflanzenstoffen, Omega-3-Fettsäuren, Vitaminen und Mineralien u.a. auch Zink für die kognitive Funktion, die Konzentration und das Immunsystem.
Wichtige Mikronährstoffe
- Enthält die 8 essentiellen, lebensnotwendigen, Aminosäuren im optimalen Aminosäuremuster.
- Mit wichtigen Omega-3-Fettsäuren, die u.a. Bestandteile von Zellmembranen (z.B. von Nervenzellen) sind.
- Ergänzt durch Quinoa-Extrakt, das natürlich einen hohen Gehalt an allen B-Vitaminen hat.
- Zink trägt zu einer normalen kognitiven Funktion bei.
- Vitamin B6 trägt zu einer normalen Funktion des Nervensystems bei.
- Zink und Vitamin B6 tragen zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei.
- Vitamin D trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems und zur Erhaltung normaler Knochen und Zähne bei.
- Fruchtpulver ohne Zusatz von Zucker.
Zutatenverzeichnis
Schwarzes Johannisbeerfruchtpulver, Aminosäuremischung (enthält u.a. die essentiellen Aminosäuren) (28%), Tri-Magnesiumcitrat (8,5%), Quinoa-Extrakt (natürliche B-Vitamine), Fruktose, Mikroverkapseltes Fischöl, Schwarzes Johannisbeeraroma, Waldfruchtaroma, L-Ascorbinsäure1 (2%), D-alpha-Tocopherylacetat (0,9%), Zinkgluconat (0,8%), Säuerungsmittel: Citronensäure, Süßstoff: Steviolglycoside, Cholecalciferol (0,05%), Melonenextrakt mit SOD, Pyridoxinhydrochlorid1 (0,04%)
Verzehrempfehlung
Morgens bis zu 1 gehäuften Messlöffel (entspricht 2,5g) in Joghurt, Saft oder Wasser einrühren.
Artikel Nr.: GV022
novis naturalis GmbH
Karl-Böhm-Str. 122
85598 Baldham
Hinweis
Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung verwendet werden.
Aufbewahrung
Das Produkt ist außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufzubewahren. Lagern Sie das Produkt kühl, trocken und dunkel.
Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV)
Gemäß des Art. 54 der LMIV ist der Abverkauf von Produkten mit der bisherigen Kennzeichnung gestattet, deshalb können die Verpackungen von den Vorgaben der LMIV abweichen. Die genauen Produktinformationen entnehmen Sie der erstandenen Verpackung des Produkts.



